Der Cannabis Culture Club Brühl e. V. ist eine eingetragene Anbauvereinigung
im Sinne des Konsumcannabisgesetzes — nicht gewinnorientiert, ausschließlich für Mitglieder.
Zweck des Vereins ist der gemeinschaftliche, nicht gewinnorientierte Anbau von Cannabis zur Weitergabe an Mitglieder zum Eigenkonsum — im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Mengen- und Altersgrenzen des Konsumcannabisgesetzes (KCanG).
Registriert beim Amtsgericht Köln unter VR 21536. Die aktuelle Satzung datiert vom 23.05.2023.
Anbau und Weitergabe erfolgen ausschließlich nach den Vorgaben des KCanG — kontrolliert, dokumentiert, nur an Mitglieder.
Nicht gewinnorientiert und mitgliederbasiert: Der Verein wird von seinen Mitgliedern getragen und gemeinsam gestaltet.
Die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung ist gesetzlich geregelt. Folgende Voraussetzungen gelten nach dem KCanG:
Die Mitgliedschaft steht ausschließlich volljährigen Personen offen. Ein Altersnachweis ist bei Aufnahme erforderlich.
Erforderlich ist ein Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Deutschland.
Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einer weiteren Anbauvereinigung ist gesetzlich ausgeschlossen.
Aufnahme und Weitergabe erfolgen ausschließlich persönlich — eine Vertretung ist nicht möglich.
Diese Anmeldung ist unverbindlich und dient ausschließlich der Kontaktaufnahme durch den Vorstand. Die eigentliche Aufnahme erfolgt — wie gesetzlich vorgeschrieben — ausschließlich persönlich vor Ort, inklusive Altersnachweis.
Allgemeine, sachliche Informationen zum gesetzlichen Rahmen von Anbauvereinigungen. Diese Antworten betreffen die gesetzliche Regelung allgemein, nicht die konkrete Situation dieses Vereins.
Eine Anbauvereinigung im Sinne des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) ist ein eingetragener, nicht wirtschaftlicher Verein oder eine eingetragene Genossenschaft, deren ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche, nicht gewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder ist. Die Vereinigung darf maximal 500 Mitglieder haben und pro Person höchstens 25 g pro Tag bzw. 50 g pro Monat abgeben (für 18–21-Jährige gelten geringere Grenzen und eine THC-Obergrenze). Voraussetzung ist stets eine behördliche Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde.
Mitglied kann werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist und seinen Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Deutschland hat. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einer weiteren Anbauvereinigung ist gesetzlich ausgeschlossen.
Nach dem KCanG dürfen Mitglieder höchstens 25 g pro Tag und höchstens 50 g pro Monat erhalten. Für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren gelten geringere Mengen sowie eine THC-Obergrenze.
Das Gesetz begrenzt Anbauvereinigungen auf maximal 500 Mitglieder.
Ja. Ohne die Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde (in NRW: Bezirksregierung Köln für Vereine mit Sitz im Regierungsbezirk Köln) darf eine Anbauvereinigung nicht tätig werden.
Das KCanG (§ 6) untersagt Anbauvereinigungen jede Werbung und Produktanpreisung, um Gesundheits- und Jugendschutz sicherzustellen und einen unkontrollierten Anreiz zum Konsum zu vermeiden. Diese Website dient daher ausschließlich der sachlichen Information.
Die Mitgliedschaft und jede Abgabe sind an ein Mindestalter von 18 Jahren gebunden und werden persönlich vor Ort geprüft. Zusätzlich gelten für 18–21-Jährige reduzierte Mengen- und THC-Grenzen. Die zuständige Landesbehörde überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben.
Eigenanbau erfolgt individuell und ohne Vereinsstruktur (mit eigenen gesetzlichen Grenzen), während eine Anbauvereinigung gemeinschaftlich organisiert ist, eine eigene behördliche Erlaubnis benötigt und den Anbau sowie die Weitergabe an bis zu 500 Mitglieder nach den KCanG-Vorgaben regelt.
Beide Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Vorstand
Vorstand
Der Cannabis Culture Club Brühl e. V. ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.